Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Mit der Bestellung anerkennt der Besteller alle Punkte dieser Geschäftsbedingungen verbindlich. Änderungen sind
nur dann gültig, wenn sie von Sanivor AG schriftlich bestätigt sind.

2. Lieferzeiten
Die Lieferzeiten sind vier bis sechs Wochen nach gut zur Ausführung der Pläne. Die Lieferfrist wird
verhältnismässig verlängert, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb unseres Krafts liegen, wie z.B. höhere
Gewalt, Verspätung von Zahlungen durch Besteller, Lieferverzug von Lieferanten. Nachträgliche Änderungen der
Ausführungspläne oder bauseits verursachte Terminänderungen wird die Lieferfrist vier bis sechs Wochen
verlängert. Eine Lieferverpflichtung erlischt vollständig bei Zahlungsunfähigkeit des Bestellers.

3. Zahlungsbedingungen
a. Für alle Zahlungen gilt 30 Tage nach Rechnungsdatum netto, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich andere
Konditionen vereinbart worden sind. Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungsvereinbarungen nicht ein, so
hat er ohne besondere Mahnung, vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 5% zu bezahlen
und somit erlischt jegliche Recht auf Verzugsentschädigung. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet.
b. Ist der Besteller mit seinen Zahlungen im Rückstand, ist Sanivor AG ohne weiteres befugt, die weitere
Lieferungen einzustellen und vom Besteller Garantie zu verlangen. Werden die Garantie seitens Sanivor AG
als ungenügend bewertet, ist die Sanivor AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz im
gesamten Wert des Vertrags zu verlangen.

4. Preis
Die Preise basieren auf unserem Standard der Qualitätssicherung. Alle Forderungen, die damit nicht
eingeschlossen sind, werden zusätzlich verrechnet. Die Preise unseres Angebots basieren auf den von Ihnen
erhaltenen Dokumenten und Plänen. Sollten während der Ausführungsphase Dokumente oder Pläne geändert
werden, so behalten wir uns vor, allfälligen daraus entstehende Mehrkosten weiter zu verrechnen.

5. Angebotsgültigkeit
Drei Monate ab Datum des Angebots

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zu den vollständigen Bezahlungen des Kaufpreises bleibt Sanivor AG Eigentümer des gelieferten Warens

7. Transport
Die Lieferung erfolgt durch Firma Sanivor AG auf die Baustelle, Abladen wird durch den Besteller durchgeführt.
Zufahrtsmöglichkeiten müssen vorhanden sein. Alle Lieferungen werden mit einem Transport- und LSVA-Anteil
von 3.5 % belastet, mindestens CHF 25.00.

8. Beanstandungen
Beanstandungen über Anzahl oder Qualität der gelieferten Waren sind innert 24 Stunden nach Erhalt
der Lieferung bei Sanivor AG schriftlich zu melden.

9. Folgeschadenausschluss und Haftungsbegrenzung
a. In keinem Fall hat der Besteller Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand
entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen entgangener
Gewinn und andere Folgeschäden.
b. Der Besteller ist berechtig für verspätete Lieferungen eine Verzugsentschädigung geltende zu machen,
soweit Liefertermine schriftlich von Sanivor AG bestätigt worden sind und die Verspätung nicht durch
Umstände ausserhalb des Einflusses von Sanivor AG verursacht wurde. Die Verzugsentschädigung beträgt
für jede volle Woche der Verspätung höchstens 0.2%, insgesamt aber nicht mehr als 1% der gesamte
Vertragswertes. Diese Verzugsentschädigung tritt an die Stelle jeglicher andere Rechte aus Verzug.

10. Gerichtstand
Gerichtstand für Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Sanivor AG, Tagelswangen (Lindau).

Gültig ab 1. Januar 2019